Modalitäten

Im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht möchte ich Sie darauf hinweisen, dass therapeutische Interventionen nach dem Heilpraktikergesetz die Notwendigkeit einer ärztlichen/fachärztlichen Diagnose bzw. Behandlung nicht ersetzen.


Als Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG) unterliege ich der Schweigepflicht. Das gilt auch anderen Therapeuten oder Angehörigen gegenüber. 


Abrechnung

Die Honorarvereinbarung treffen wir zu Beginn der Behandlung.
Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Die Behandlungskosten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen. 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen - in der Regel - keine Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie (HeilprG).